Empfehlungen für den Schulweg
Zu Fuß zur Schule ist jedoch auch nicht ganz gefahrlos:
Die Schulen sind daher aufgefordert, für ihren Schulbezirk einen Schulwegplan zu erstellen, auf dem empfohlene Fußwege zur Schule und Gefahrenstellen eingezeichnet sind. So haben auch die Eltern die Möglichkeit, mit ihren Kindern diese Wege zu trainieren und auf die Gefahrenstellen aufmerksam zu machen.
Einige Verhaltensregeln wollen wir hier anführen:
- Zu Fuß zur Schule nur auf den Gehwegen oder auf Wegen ohne Autoverkehr. Wo keine Gehwege vorhanden sind, äußerste Vorsicht walten lassen
- Überqueren der Straßen nur an Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen)
- Je mehr Kinder zu Fuß zur Schule kommen, desto geringer sind die Gefährdungen um das Schulhaus herum
Liebe Eltern,
die Verminderung der Gefahren im Bereich des Schulhaus ist uns ein großes Anliegen und sollte auch Ihnen ein Anliegen sein. Nicht nur, aber besonders in der dunklen Jahreszeit (Winter), wenn auch noch Glatteis ist, erleben wir morgens vor Unterrichtsbeginn und auch am Nachmittag äußerst brenzlige Situationen: Kinder steigen aus Autos aus, andere Kinder sind zu Fuß unterwegs, es ist dunkel, ständig fahren Autos an und ab. Wir Lehrer sorgen uns um die Sicherheit der Kinder. Sie als Eltern auch?
Vielleicht können Sie etwas zur Entschärfung dieser gefährlichen Situationen beitragen, indem Sie nicht mit dem Auto bis vor die Schule fahren.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Schulwegeplan
Nutzung von Fahrrad, Tretroller etc. für den Schulweg
Liebe Eltern,
dürfen die Kinder mit dem Fahrrad zur Schule kommen ?
- Ja! –>
- Der Schulweg und das sichere zurücklegen desselben, liegt in der Verantwortung der Eltern.
- Die Schule unterstützt die Eltern bei dieser Aufgabe z.B. durch die Erstellung eines Schulwegeplans oder den Hinweis auf das Tragen eines Helmes.
- Es wird empfohlen: Die Kinder sollen erst nach der Fahrradausbildung in Klasse 4 am Straßenverkehr teilnehmen, da sie erst hier die Verkehrsregeln usw. vermittelt bekommen.
- Das bedeutet für uns im ländlichen Raum: Man muss schauen, in welchem Maß ein Kind überhaupt mit dem Straßenverkehr in Berührung kommt und ob es Gefahrenstellen gibt.
- Hinweis dazu: Kinder bis 8 Jahre müssen auf dem Gehweg fahren, Kinder bis 10 dürfen auf dem Gehweg fahren. (Die Eltern dürfen Sie übrigens dann auf dem Gehweg begleiten)
Das bedeutet, dass Ihr Kind mit dem Fahrrad oder dem Roller zur Schule kommen kann, wenn der Schulweg nach Ihrer Einschätzung sicher bewältigbar ist!
Wir als Schule empfehlen Ihnen:
- Schauen Sie sich den Schulweg Ihres Kindes genau an.
- Schauen Sie, ob Ihr Kind auf dem Weg durch den Straßenverkehr gefährdet ist. (Das wäre z.B. evtl. der Fall, wenn ihr Kind vor der Radprüfung ohne einen Gehweg auf der Hauptstraße mit dem Fahrrad fahren müsste)
- Entscheiden Sie, ob Ihr Kind auf diesem Weg sicher in die Schule kommen kann oder ob es eine sichere Alternative gibt.
- Trauen Sie ihrem Kind zu dass es sich an die mit Ihnen vereinbarten Regeln hält!
- auf dem Geweg fahren, am Zebrastreifen absteigen und schieben, Helm tragen…