Wissenswertes für Eltern

Unser Kind kann nicht zur Schule kommen – Entschuldigungen

Sollte Ihr Kind krank sein oder aus sonstigen Gründen nicht zur Schule kommen können, melden Sie dies bitte am selben Morgen telefonisch im Rektorat/Sekretariat /Anrufbeantworter, damit die Klassenlehrer/in Bescheid weiß. Vorlagen für schriftliche Entschuldigungen können Sie entweder hier ausfüllen und ausdrucken, oder bei den Klassenlehrer/innen oder im Rektorat/Sekretariat erhalten.

Formular Entschuldigung

§ 2 Schulbesuchsverordnung Baden Württemberg:
„(1) Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht). Entschuldigungspflichtig sind für minderjährige Schüler die Erziehungsberechtigten und diejenigen, denen Erziehung und Pflege des Kindes anvertraut ist, volljährige Schüler für sich selbst. Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.“
(2) Bei einer Krankheitsdauer von mehr als zehn, bei Teilzeitschulen von mehr als drei Unterrichtstagen kann der Klassenlehrer vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Lassen sich bei auffällig häufigen Erkrankungen Zweifel an der Fähigkeit des Schülers, der Teilnahmepflicht gemäß § 1 nachzukommen, auf andere Weise nicht ausräumen, kann der Schulleiter vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. In diesen Fällen und unter den gleichen Voraussetzungen bei langen Erkrankungen kann der Schulleiter auch die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses verlangen.

Schulbesuchspflicht – Abwesenheit von Schülerinnen und Schülern vor oder nach Ferienabschnitten

Gemäß § 72 Abs. 3 S. 1 Schulgesetz für Baden-Württemberg erstreckt sich die Schulpflicht auf den regelmäßigen Besuch des Unterrichts und der übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule. Eine Beurlaubung vom Schulbesuch zur Verlängerung der Ferienzeiten ist nicht vorgesehen. Der Wunsch, längere Ferien oder günstigere Reisezeiten in Anspruch zu nehmen, ist kein „wichtiger persönlicher Grund“, der nach § 4 Abs. 3 Nr. 9 Schulbesuchsverordnung eine Beurlaubung ermöglicht. Entsprechende Anträge sind deshalb abschlägig zu bescheiden.


Verlässliche Grundschule – Kernzeitbetreuung

Im Rahmen der „Verlässlichen Grundschule“ bietet unsere Schule eine sogenannte Kernzeitbetreuung durch eine vom Schulträger angestellte Person (z.Zt. Frau Hoffmann) an. Ein geringer Unkostenbeitrag wird vom Schulträger pro betreute Stunde erhoben.
Betreuungszeiten sind
morgens ab 7.25 Uhr bis zum jeweiligen Unterrichtsbeginn
mittags ab Unterrichtsende bis 13.30 Uhr

Anmeldeformulare und genauere Informationen gibt es im Sekretariat/Rektorat.
 
 

 


Unterrichtszeiten

Unterrichtsbeginn ist 7:55 Uhr, Unterrichtsende 12:15 Uhr (nach der 5. Stunde), 13:00 Uhr (nach der 6. Stunde)
Wir haben zwei Bewegungspausen:
– 9:25 Uhr – 9:40 Uhr, danach bis 9:50 Uhr schließen sich 10 Minuten Vesperpause an.
– 11:20 Uhr – 11:30 Uhr
Wenn stundenplantechnisch möglich unterrichten wir die Fächer in 90-Minuten-Blöcken.
 

Lernmittel, Schulbücher

In Baden-Württemberg besteht Lernmittelfreiheit, d.h. der Schulträger stellt die Schulbücher für die Schüler/innen kostenlos.
Das bedeutet aber, dass diese pfleglich und schonend behandelt werden müssen, damit sie nach Schuljahresende an andere Schüler/innen weitergegeben werden können. Ein Schulbuch sollte in der Regel 4 -5 Jahre benutzt werden können.
Deshalb ist es wichtig, dass die Bücher zu Schuljahresbeginn eingebunden und bei Beschädigung des Einbandes während des Schuljahres erneut eingebunden werden müssen. Bei Beschädigung oder Verschmutzung des Buches müssen wir eine zum Neupreis anteilige Kostenerstattung verlangen.
 

Schulweg – Parken an der Schule – Zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule

Ihre Kinder müssen zur Schule kommen – das ist klar. Nur wie?
Viele Eltern bringen ihre Kinder mit dem Auto zur Schule und holen sie auch wieder damit ab. Das ist für die Kinder (und die Eltern) bequem, für die Schule aber oft problematisch und für die Kinder mit Gefahren verbunden, unabhängig davon, dass dadurch auch die Umwelt sehr belastet wird.
Im Eingangsbereich der Schule halten und fahren dann morgens und mittags immer sehr viele Autos. Die Kinder verlassen die Schule und müssen sich an parkenden und fahrenden Autos vorbeischlängeln und sind damit großen Gefahren ausgesetzt. Dies sollte vermieden werden.
Unsere Bitte: parken Sie bitte nicht direkt vor den Eingangsbereichen oder besser noch: Motivieren Sie Ihre Kinder zu Fuß zur Schule zu gehen oder mit dem Fahrrad zur Schule zu kommen.
Das bietet viele Vorteile:
  • Die Kinder sind wach, wenn Sie zur Schule kommen
  • Sie haben sich schon ausreichend an der frischen Luft bewegt
  • Dadurch sind sie konzentrierter im Unterricht.
  • Sie treffen sich unterwegs mit Freunden, Schulkameraden und können sich austauschen.
  • Sie lernen dabei den Heimatort, ihre Umgebung kennen und besser wahrnehmen.

Vielleicht können die Kinder auch „Mitlaufgruppen“ bilden, damit sie nicht alleine laufen müssen oder die Eltern fahren die Kinder nur einen Teil des Schulweges.

Ist das mit dem Fahrrad zur Schule kommen in der Grundschule überhaupt erlaubt? 

–> “Ja”

Für den Schulweg sind SIE als Eltern verantwortlich. Somit kann die Benutzung des Fahrrads nicht verboten werden. Wir bitten Sie aber, dass Sie sicherstellen, dass ihr Kind:

  • sicher mit dem Fahrrad fahren kann
  • den Weg zur Schule allein sicher, unter Beachtung der  notwendigen Verkehrsregeln, zurücklegen kann.
  • einen Helm trägt
  • bei Dämmerung und Dunkelheit ausreichend Beleuchtung am Fahrrad hat.

Hinweis: Bis zum 10. Lebensjahr dürfen Kinder auf dem Gehweg fahren.

–> Im Prinzip wird mit der Fahrradprüfung die Erlaubnis zum Fahren auf der Straße erlaubt.



Schulsozialarbeit

Nicht immer können alle Probleme in einer Klasse von den Lehrerinnen und Lehrern alleine gelöst werden. Gibt es Probleme in einer Klasse kann Frau Britta Müller, Schulsozialarbeiterin der Gemeinde Baiersbronn, zur Unterstützung angefordert werden. Sie kann als Fachkraft die Problematik oft aus einer anderen Sichtweise als die Lehrer angehen und mit professionellen Methoden mit der Klasse arbeiten. Oft war sie schon eine große Hilfe bei Schwierigkeiten.
Jedes Jahr macht Frau Müller mit den Viertklässlern ein Selbstbehauptungstraining, bevor diese auf eine weitführende Schule wechseln. Ich-Stärke, Einsatz der Körpersprache, Umgangsformen und vieles mehr werden dabei trainiert, so dass die Kinder auf den Schulwechsel nicht nur schulisch sondern auch persönlich vorbereitet sind.
 
Kontakt: 07442 / 1802145 oder per Mail an Britta.Mueller@wms-baiersbronn.de.
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Vorgehen bei Konflikten Konfliktschema